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Digitalisierung von Netzprozessen: So unterstützt TINA bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Für deutsche Netzbetreiber wächst der Druck zur Digitalisierung: Seit dem 01.01.2024 müssen diese laut Niederspannungsanschlussverordnung (§§ 6, 19 NAV) die Beauftragung des Netzanschlusses ausschließlich digital auf ihren Websites anbieten. Ein Prozess, bei dem CRM-Systeme wie TINA ihr Potenzial als Digitalisierungsmotor voll ausspielen können.

Digitalisierungsvorgaben für ein einheitliches Vorgehen

Die Vorgaben zur Digitalisierung verlangen ein einheitliches Vorgehen, bei dem Kund*innen ihre Anträge ausschließlich über ein Webportal auf der Webseite des Netzbetreibers einreichen können, ohne ergänzende schriftliche Formulare. Gemäß § 8 Abs. 7 EEG wird ab dem 1.1.2025 ein solches Portal auch für EE- und KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW zur Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass alle erforderlichen Informationen zum Netzanschlussbegehren, einschließlich einzelner Bearbeitungsschritte und entstehender Kosten, veröffentlicht werden müssen. Die Motivation hinter diesen gesetzlichen Vorgaben ist klar: Die Digitalisierung des Netzanschlusses soll eine schnellere und unkompliziertere Bearbeitung von Netzanschlussbegehren gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, um auf die steigende Nachfrage nach Netzanschlussbegehren für PV-Anlagen, Wärmepumpen und andere Erzeugungsanlagen im Zuge der Energiewende reagieren zu können.

Digitalisierter Netzanschlussprozess: von der Theorie zur Praxis

Die Realität für viele Netzbetreiber ist aktuell geprägt von einem enormen Antragsaufkommen und einem manuellen, kleinteiligen Netzanschlussprozess, der eine Vielzahl von Informationen aus verschiedenen Abteilungen und Kanälen (z. B. Mail, Portal oder postalisch) erfordert. Viele manuelle Prozess-Schritte erhöhen zudem die Fehleranfälligkeit. Hier setzt die Vereinheitlichung, Digitalisierung und Automatisierung durch spezialisierte CRM-Systeme enorme Vorteile frei, nicht nur im Hinblick auf die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Der Use-Case in TINA im Überblick

  • Wird ein Antrag, etwa für eine PV-Anlage, über das Webportal gestellt, wird der Antrag im System erfasst und an die entsprechende Fachabteilung delegiert.

  • Der Prozess gliedert sich in mehrere in TINA bereits angelegte Workflows, beginnend mit der Anmeldung über die Netzverträglichkeitsprüfung bis hin zur Beantragung der Einspeisevergütung sowie der abschließenden Inbetriebnahme. All diese Schritte sind für den Bearbeiter im System transparent nachvollziehbar.

  • Auch für den Antragssteller ist jeder Schritt nachvollziehbar: Durch automatisch generierte und versendete Mails ist er zu jeder Zeit über den aktuellen Status seiner Anfrage informiert und kann dies ebenfalls im Portal einsehen.

  • TINA überwacht Fristen und sendet rechtzeitig Erinnerungsmails für die Beantragung der Einspeisevergütung und die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

  • Das System prüft, ob die erforderlichen Dokumente zur Netzverträglichkeit vorhanden sind. Die Netzzusage bzw. -absage kann aus TINA heraus erstellt werden.

TINA als elementarer Bestandteil zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Der Use-Case macht deutlich, wie speziell für Netzbetreiber entwickelte CRM-Systeme bei der Digitalisierung und Automatisierung unterstützen. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von verkürzten Reaktionszeiten, mehr Transparenz sowie Effizienz. CRM-Systeme wie TINA sind für Netzbetreiber somit nicht nur Schlüsselkomponenten bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben – sondern auch ein wichtiger Bestandteil um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

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